Fragen und Antworten

Kann jeder eine Absicherung von der "Deutsche Heilfürsorge" erhalten?

Aus rechtlichen Gründen kann bisher leider noch nicht jeder Mitglied der DHF werden.
Selbstständig Tätige und Freiberufler in der BRD sowie Betriebsinhaber im Gemeinwohlstaat KRD können einen Antrag auf Einzelfallabsicherung in der "Deutsche Heilfürsorge" stellen.

Die "Deutsche Heilfürsorge" gewährt Leistungen auf Basis von Einzelfallverträgen, die für jeden Abgesicherten individuell gestaltet werden. Voraussetzung für diese Verträge ist entweder die damit verbundene Staatsangehörigkeit oder die erklärte Staatszugehörigkeit zum Staatsverein Königreich Deutschland.

Mitwirkende eines Betriebs im Staatsverein Königreich Deutschland sind verpflichtet, sich über den Betriebsinhaber in der "Deutsche Heilfürsorge" abzusichern. Mit dem Antrag zur sozialen Absicherung für Mitwirkende steht eine vollständige Alternative zur gesetzlichen Pflichtversicherung der Bundesrepublik in Deutschland zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am 2023-09-29 von dhfadmin.

Kann ich zu jedem Arzt oder Heilpraktiker gehen?

Grundsätzlich ja, aber wir bauen ein eigenes Gesundheitsnetzwerk von Ärzten, Heilpraktikern und anderen Heilkundigen auf, zu denen Du bevorzugt gehen solltest. Diese arbeiten mit uns zusammen und wir haben sie nach ihren ganzheitlichen Fähigkeiten ausgesucht. Sie haben ein wirkliches Interesse an Deiner Gesundheit und nicht in erster Linie an Deinem Geldbeutel. Zudem bemühen sich diese Menschen darum, Dich in Deiner Selbstheilung zu unterstützen und Dir natürliche, gesundheitsfördernde und wenn möglich nebenwirkungsfreie Heilverfahren und Medikamente anzuraten. 

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-23 von dhfadmin.

Wie genau kann ich etwas über Ihr Leistungsspektrum erfahren?

Wir bieten Unterstützungsleistungen im Fall von Krankheit. Wir gewähren gemäß Unserer Vertragsbedingungen einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Dabei gehen wir in einigen Bereichen erheblich über die Leistungen der sonstigen Krankenkassen und Krankenversicherungen hinaus. Wir gewähren Rechtsanspruch auf Sach- und Unterstützungsleistungen gemäß unserer Vorgaben und der geschlossenen Vereinbarung. Einschränkungen legst Du selbst fest. Du findest diese in unserem Antragsformular.

Wir wollen alternative Heilverfahren und auch die moderne Medizin fördern. So kannst Du bei einer Gesundheitsstörung zum Heilpraktiker gehen und auch zu anderen ausgewählten Unterstützern Deiner Gesundheit. Gleichzeitig schränken wir "überholte" Verfahren, die dem Mitglied nur Schaden zufügen würden, ein. Wir haben mithilfe unserer Unterstützungseinrichtung das Recht, derartige Leistungen zu verwehren, da diese schädlichen Verfahren auch gemäß Deiner Vorgaben dann nicht Vertragsgegenstand geworden sind.

Zuletzt aktualisiert am 2020-02-23 von dhfadmin.

Was geschieht, wenn ich krank werde und zum Arzt muss?

Du gehst zum Arzt oder Heilpraktiker Deines Vertrauens und lässt Dir eine private Rechnung als Selbstzahler erstellen. Diese Rechnung reichst Du bei uns ein. Wir bieten Dir Unterstützungsleistungen entsprechend unserer vereinbarten Vertragsbedingungen. 

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-23 von dhfadmin.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Erstattung von Rechnungen?

1. Du lässt Dir von Deinem behandelnden Arzt eine Rechnung über die ärztlichen Leistungen ausstellen und zahlst diese Rechnung.

2. Nachdem Du die Rechnung bezahlt hast, reichst Du diese mit einem Zahlungsnachweis bei uns ein.

3. Wir erstatten dann entsprechend der vereinbarten Vertragsbedingungen den Rechnungsbetrag.

Zuletzt aktualisiert am 2020-02-23 von dhfadmin.

Gibt es eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)?

Wie hoch Deine Selbstbeteiligung ist, entscheidest Du. Die Selbstbeteiligung wirkt sich entsprechend auf den monatlichen Beitrag aus. Bis zu 5000 Euro an jährlicher Selbstbeteiligung sind möglich. Die Selbstbeteiligung gilt pro Kalenderjahr.

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-24 von dhfadmin.

Wie ist die stationäre Absicherung geregelt und wie verhält es sich mit einer Not- und Unfallversorgung?

Die Deutsche Heilfürsorge bietet auch im Notfall oder bei einem Unfall sowie bei der Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes umfangreiche Unterstützungsleistungen.

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-24 von dhfadmin.

Wie werden die Monatsbeiträge kalkuliert?

Die Beiträge für die DHF werden in E-Mark (der eigenen Währung des KRD) gezahlt und sind vergleichbar mit den Beiträgen für privaten Krankenversicherungen in der BRD, teilweise preiswerter. Weiterhin wird unser Angebot individuell angepasst und ist abhängig von Vorerkrankungen, vom Alter sowie von der Lebensführung und damit dem Grad der Verantwortungsübernahme für die eigene Gesundheit.

Zuletzt aktualisiert am 2023-09-29 von MK.

Warum sind die Beiträge der DHF nicht günstiger?

Die Gesundheitskasse DHF bietet für Menschen, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen wollen und die lieber Gemeinwohlprojekte statt die Pharmalobby unterstützen möchten, viele Vorteile: Sie erstattet Leistungen von ganzheitlichen Heilkundigen, die bei Krankenversicherungen nicht in Betracht gezogen würden, und es nicht vorgesehen, die Beiträge im Alter zu erhöhen. Darüberhinaus werden sämtliche Überschüsse für Projekte des Gemeinwohlstaates KRD eingesetzt! 

Zuletzt aktualisiert am 2023-02-23 von MK.

Ist mit steigenden Beiträgen zu rechnen?

Wir gehen davon aus, dass bei einem ganzheitlich entwickelten Bewusstsein Gesundheit auch im hohen Alter möglich ist.
Eine Steigerung der Mitgliedsbeiträge ist nicht regulär vorgesehen und auch angesichts der Euro-Inflation sollen die Mitgliedsbeiträge der Deutschen Heilfürsorge möglichst stabil bleiben. Das ist nur dann machbar, wenn die Beiträge in E-Mark gezahlt werden, der zins- und schuldfreien Währung des Gemeinwohlstaates.
Deswegen, und um den Aufbau der neuen Gemeinwohlwirtschaft zu fördern, wurde beschlossen, die Mitgliedsbeiträge ab Februar 2023 (also seit der Einführung des Wechselkurses zwischen Euro und E-Mark) nur noch in E-Mark anzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am 2023-02-23 von dhfadmin.

Wechselkurs zwischen Euro und E-Mark: Warum wurde er eingeführt und welche Auswirkungen hat er auf DHF-Mitglieder?

Der Euro verliert immer mehr an Wert – doch die E-Mark, die zins- und schuldfreie Währung des Gemeinwohlstaates, soll stabil bleiben.
Um das zu gewährleisten, wurde am 2.2.2023 zum ersten Mal ein Wechselkurs zwischen dem Euro und der E-Mark bzw. der Neuen Deutschen Mark (NDM) eingeführt – zunächst mit dem Verhältnis von 1 E-Mark zu 1,10 Euro.
Das entsprechende Gesetz ist hier zu finden (Jahrgang 2022, Nr. 2).
Der Wechselkurs kann in Zukunft weiter in dem Maße steigen, wie der Euro an Wert verliert.

Durch die Nutzung der zins- und schuldfreien E-Mark trägst Du dazu bei, dass eine echte Gemeinwohlwirtschaft unabhängig vom heutigen Schuldgeldsystem entstehen kann.
Weitere Informationen zur E-Mark und zum Wechselkurs findest Du in den Fragen und Antworten des Gemeinwohlstaates und auf der Seite der Königlichen Reichsbank.

Auch angesichts der Euro-Inflation sollen die Mitgliedsbeiträge der Deutschen Heilfürsorge möglichst stabil bleiben. Das ist nur dann machbar, wenn die Beiträge in E-Mark gezahlt werden. Deswegen, und um den Aufbau der euro-unabhängigen Gemeinwohlwirtschaft zu fördern, wurde beschlossen, die Mitgliedsbeiträge ab der Einführung des Wechselkurses im Februar 2023 nur noch in E-Mark anzunehmen.
In Zukunft werden immer mehr Produkte und Dienstleistungen des Gemeinwohlstaates nur noch in E-Mark bezahlt werden können.

Video: Einführung des Wechselkurses

Zuletzt aktualisiert am 2023-02-27 von MK.

Kann ich mich selbst mit einer Tätigkeit für die "Deutsche Heilfürsorge" einbringen?

Schau gerne bei den Stellenanzeigen nach, ob derzeit Unterstützung bei der DHF benötigt wird.

Wenn du ein ganzheitlich arbeitender Arzt, Heilpraktiker oder anderer Heilkundiger bist, kannst du dich gerne für unser wachsendes Gesundheitsnetzwerk bewerben. 

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-23 von dhfadmin.

Was hat es mit der Zugehörigkeit zum Staatsverein Königreich Deutschland auf sich?

Die Deutsche Heilfürsorge ist eine Institution des Gemeinwohlstaates Königreich Deutschland (KRD). Mit der Staatszugehörigkeit erklärst Du, dass Du dessen Vision teilst - nämlich die einer Welt in Frieden und Freiheit. Mit der Erklärung bekennst Du dich zur Verfassung des KRD. Damit wird ein rechtlicher Rahmen hergestellt, der dafür sorgt, dass du sicher und unkompliziert die Strukturen und Vorteile genießen kannst, welche das KRD bietet. Die Staatszugehörigkeit kann am ehesten mit einer Vereinsmitgliedschaft in der BRD verglichen werden.
Die Staatszugehörigkeit kannst Du HIER beantragen. 

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-24 von dhfadmin.

Kann ich die Absicherung bei der "Deutsche Heilfürsorge" wieder kündigen?

Du kannst mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten den Absicherungsvertrag jederzeit kündigen. Im Fall der Einzelabsicherung für Selbstständige besteht eine Mindestvertragsdauer von 18 Monaten.

Du hast jedoch, wenn Du wieder in die Ordnung der Bundesrepublik wechseln willst, die Pflicht, das Bestehen eines Vertrages mit einer Krankenkasse oder Krankenversicherung der Bundesrepublik oder einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachzuweisen. Solltest Du dies unterlassen, werden wir Deine Nichtabsicherung an Deine alte Kasse melden, was zu einem Wiedereintritt in Deine alte Krankenversicherung oder Krankenkasse führen kann. Überlege also ganz genau, ob die "Deutsche Heilfürsorge" eine Alternative für Dich ist. Die "Deutsche Heilfürsorge" ist kein Sprungbrett in einen rechtsfreien Raum im Bereich der Gesundheitsabsicherung.

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-23 von dhfadmin.

Was hat es mit der GOÄ und der GOZ auf sich?

Die GebührenOrdnung für Ärzte und die GebührenOrdnung für Zahnärzte schreibt die Kosten der Leistungen der Ärzte und Zahnärzte in der Rechnungslegung vor. In ihr sind alle möglichen Leistungen aufgelistet und diese werden dann nach den verschiedenen Sätzen in der Rechnung kalkuliert.

Zuletzt aktualisiert am 2022-03-23 von dhfadmin.

Über uns

Die „Deutsche Heilfürsorge“ ist eine echte Alternative zu den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen der Bundesrepublik. Sie ist eine von der bundesrepublikanischen Finanzaufsicht (BaFin) befreit tätige „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (5. Sozialgesetzbuch) und gemäß § 193 Abs. 3 Punkt 2 VVG. Die DHF ist eine Institution des KRD.

Anschrift

Königreich Deutschland
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

03491 631 464

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
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